Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)
für Primelife-B2B (Unternehmer-Geschäfte)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Primelife Academy GmbH (nachfolgend „Primelife“) und ihren Unternehmer-Kunden.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung unserer Leistungen ausgeschlossen.
Mit Vertragsschluss bestätigt der Unternehmer-Kunde, dass er die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit in Anspruch nimmt.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmer-Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Primelife stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Primelife bietet Unternehmer-Kunden Coaching-, Beratungs- und Trainingsdienstleistungen in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, unternehmerische Entwicklung sowie mentale und emotionale Selbststeuerung an.
Die Leistungen erfolgen – je nach gebuchtem Angebot – multimedial, insbesondere videobasiert, telefonisch, im Rahmen von Gruppenformaten sowie im Rahmen von Live-Events oder Präsenzveranstaltungen.
Die Leistungen erfolgen standardisiert oder individualisiert. Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Gegenstand unserer Leistungen ist insbesondere die individuelle Beratung und Begleitung des Unternehmer-Kunden bei unternehmerischen, persönlichen und strategischen Fragestellungen sowie die gemeinsame Entwicklung möglicher Lösungsansätze.
Soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart, schulden wir keinen konkreten Erfolg und keine Herstellung eines bestimmten Ergebnisses (kein Werkvertrag).
Etwaige Aussagen oder Prognosen beruhen ausschließlich auf Erfahrungswerten und stellen keine verbindlichen Zusagen dar.
(3) Unsere Leistungen stellen ausdrücklich keine schulische oder vergleichbare Ausbildung dar.
Insbesondere bereiten wir weder auf staatliche Abschlüsse vor noch vermitteln wir Inhalte mit dem Ziel des Erwerbs von Zertifikaten oder des Bestehens von Prüfungen.
Eine Kontrolle von Lernfortschritten, eine Erfolgsmessung oder eine Bewertung der vermittelten Inhalte findet nicht statt.
(4) Von uns zur Verfügung gestellte Inhalte, insbesondere Videos, Trainings, Unterlagen oder Plattforminhalte, dienen ausschließlich der Unterstützung, Vorbereitung und Ergänzung unserer Beratungsleistungen.
Diese Inhalte stellen keinen eigenständigen Vertragsgegenstand dar.
(5) In Bezug auf Inhalt, Ablauf und konkrete Ausgestaltung der Leistungen steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, soweit dies für den Unternehmer-Kunden zumutbar ist.
(6) Der Unternehmer-Kunde ist verpflichtet, aktiv an der Umsetzung der vermittelten Inhalte mitzuwirken und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen.
Unterbleibt die Mitwirkung ganz oder teilweise, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.
(7) Soweit Bestandteil des Angebots, erfolgt der Zugang zu Live-Support, Gruppenformaten oder sonstigen Leistungen innerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten.
Ein Anspruch auf bestimmte Zeiten, feste Ansprechpartner oder eine jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht.
(8) An gesetzlichen Feiertagen sowie in üblichen Betriebszeiten sind wir berechtigt, Leistungen in reduziertem Umfang anzubieten oder zeitlich zu verschieben.
§3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf Webseiten, in Werbeanzeigen, Präsentationen oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertragsschluss zwischen Primelife und dem Unternehmer-Kunden kann erfolgen:
- schriftlich
- in Textform (z. B. E-Mail)
- oder fernmündlich (insbesondere per Telefon oder Video-Call)
(3) Bei fernmündlichem Vertragsschluss kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen unmittelbar zustande.
Der Unternehmer-Kunde hat – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte nachträglich in Textform zu erhalten.
(4) Der Unternehmer-Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Gespräche zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufgezeichnet werden können.
(5) Primelife ist berechtigt, Vertragsangebote innerhalb angemessener Frist anzunehmen oder abzulehnen.
(6) Sollte die Erbringung der vom Unternehmer-Kunden gebuchten Leistung aus tatsächlichen oder technischen Gründen nicht möglich sein, kommt ein Vertrag nicht zustande. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist – sofern nicht anders vereinbart – unmittelbar mit Vertragsschluss in voller Höhe fällig.
(3) Der Unternehmer-Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt:
- Leistungen auszusetzen
- Zugänge zu sperren
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen
(5) Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung wird bei Verzug einer Rate die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig.
(6) Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
(7) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Unternehmer-Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§5 Leistungserbringung
(1) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Zeitpunkten.
(2) Primelife ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.
(3) Es handelt sich ausdrücklich um Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Unternehmer-Kunden gehen nicht zu Lasten von Primelife.
§6 Mitwirkungspflichten
(1) Der Unternehmer-Kunde ist verpflichtet, aktiv und eigenverantwortlich an der Umsetzung der vermittelten Inhalte mitzuwirken.
(2) Er hat alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen, insbesondere:
- Bereitstellung erforderlicher Informationen
- Teilnahme an vereinbarten Terminen
- Umsetzung empfohlener Maßnahmen
(3) Unterbleibt die Mitwirkung ganz oder teilweise, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.
§7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
(2) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Unternehmer-Kunden bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.
Dem Unternehmer-Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§8 Zugang und Nutzung
(1) Der Unternehmer-Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit Zugriff auf die gebuchten Inhalte und Programme.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Eine Weitergabe von Inhalten, Zugängen oder Logindaten – ganz oder teilweise – ist untersagt.
(4) Bei Verstößen sind wir berechtigt:
- Zugänge sofort zu sperren
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen
(5) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Absatz (2) und (3) wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe im Einzelfall nach billigem Ermessen festgesetzt wird und bis zu 10.000,00 EUR betragen kann.
§9 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Unternehmer-Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt.
(4) Verstöße werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
§10 Verhalten und Ausschluss
(1) Der Unternehmer-Kunde verpflichtet sich zu professionellem Verhalten.
(2) Störendes Verhalten kann zum Ausschluss führen.
(3) Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
§11 Haftung
(1) Primelife haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
(2) Im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen Schaden.
(3) Eine Haftung für wirtschaftliche oder persönliche Erfolge ist ausgeschlossen.
§12 Kein Widerrufsrecht
(1) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
§13 Datenschutz
(1) Der Unternehmer-Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung einverstanden.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Primelife.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Fassung vom 2. April 2026