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Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Kunden der Primelife Academy (B2B und B2C)

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Primelife Academy GmbH (nachfolgend „Primelife“) und ihren Kunden.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl

  • Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch
  • Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

(4) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Primelife stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Primelife bietet Coaching-, Beratungs- und Betreuungsleistungen in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, unternehmerische Entwicklung sowie mentale und emotionale Selbststeuerung an.

(2) Die Leistungen erfolgen – je nach gebuchtem Angebot – insbesondere:

  • im Rahmen individueller oder gruppenbasierter Beratung
  • über digitale Kommunikationswege (z. B. Video, Telefon)
  • über bereitgestellte Inhalte zur Unterstützung der Beratung
  • sowie im Rahmen von Live-Events oder Präsenzveranstaltungen

(3) Gegenstand der Leistungen ist die individuelle Beratung und Begleitung des Kunden bei persönlichen, unternehmerischen und strategischen Fragestellungen sowie die gemeinsame Entwicklung möglicher Lösungsansätze.

(4) Sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Videos, Aufzeichnungen, Unterlagen oder Plattforminhalte, dienen ausschließlich der Unterstützung und Ergänzung der Beratungsleistungen und stellen keinen eigenständigen Vertragsgegenstand dar.

(5) Jede Buchung eines Angebots stellt einen eigenständigen Vertrag dar. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Angebote gleichzeitig oder zeitlich versetzt gebucht werden.

(6) Rechte und Pflichten aus einem Vertrag haben keine Auswirkungen auf andere Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(7) Es handelt sich ausdrücklich um Dienstleistungen. Ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet.

(8) Die Leistungen stellen keine schulische oder vergleichbare Ausbildung dar.
Insbesondere erfolgt:

  • keine Vermittlung mit dem Ziel eines Abschlusses
  • keine Prüfung oder Leistungsbewertung
  • keine Kontrolle eines Lernfortschritts

§3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf Webseiten, in Präsentationen, Werbeanzeigen oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Der Vertragsschluss kann erfolgen:

  • schriftlich
  • in Textform (z. B. E-Mail)
  • Über den Primelife Shop
  • oder mündlich (insbesondere per Telefon oder Video-Call)

(3) Bei mündlichem Vertragsschluss kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen unmittelbar zustande.

(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Gespräche zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufgezeichnet werden können.

(5) Primelife ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 72 Stunden nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung, gilt der Vertrag als angenommen.

(6) Sollte die Erbringung der Leistung aus tatsächlichen oder technischen Gründen nicht möglich sein, kommt kein Vertrag zustande. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Bestellseite oder der individuellen Vereinbarung. Maßgeblich ist der dort ausgewiesene Preis.

(2) Die Vergütung ist – sofern nicht anders vereinbart – mit Vertragsschluss fällig.

(3) Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet.

(4) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht rechtzeitig leistet.

(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist Primelife berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

  • Für Verbraucher: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
  • Für Unternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz

(6) Primelife ist berechtigt, im Falle des Verzugs Mahngebühren in angemessener Höhe zu erheben.

(7) Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei fälligen Raten ganz oder teilweise in Verzug, ist Primelife berechtigt:

  • die gesamte Restforderung sofort fällig zu stellen
  • den Zugang zu Leistungen und Plattformen zu sperren
  • sowie den Vertrag außerordentlich zu kündigen

(8) Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§5 Leistungserbringung

(1) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Zeitpunkten oder innerhalb der vereinbarten Laufzeit.

(2) Primelife ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.

(3) Es handelt sich ausdrücklich um Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

(4) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Primelife.

(5) Primelife ist berechtigt, Leistungen in zumutbarem Umfang anzupassen, sofern dies aus organisatorischen, technischen oder inhaltlichen Gründen erforderlich ist.

Leistungsverzögerungen / höhere Gewalt

(7) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Primelife liegen und auch durch zumutbare Sorgfalt nicht verhindert werden können, hat Primelife nicht zu vertreten.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Streiks
  • behördliche oder gerichtliche Anordnungen
  • technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Primelife
  • Ausfälle von Kommunikationsnetzwerken
  • sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse

(8) In diesen Fällen ist Primelife berechtigt, die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

(9) Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, aktiv und eigenverantwortlich an der Umsetzung der im Rahmen der Beratung entwickelten Inhalte mitzuwirken.

(2) Er hat alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen, insbesondere:

  • Bereitstellung erforderlicher Informationen
  • Teilnahme an vereinbarten Terminen
  • eigenständige Umsetzung besprochener Maßnahmen

(3) Unterbleibt die Mitwirkung ganz oder teilweise, bleibt der Vergütungsanspruch von Primelife unberührt.

§7 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des jeweiligen Vertrags richtet sich nach der individuell zwischen Primelife und dem Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarung.

(2) Verträge werden für die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit fest geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ist ausgeschlossen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Ein wichtiger Grund liegt für Primelife insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist
  • der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt
  • der Kunde die Leistungen missbräuchlich nutzt
  • oder der Kunde den Ablauf von Beratungen, Gruppenformaten oder Veranstaltungen nachhaltig stört

(5) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden – gleich aus welchem Grund – bleibt der Anspruch von Primelife auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe bestehen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

§8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist

(3) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Primelife bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

(4) Der Kunde bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch Primelife sein Widerrufsrecht verliert.

Wertersatz bei vorzeitigem Widerruf

(5) Widerruft der Kunde den Vertrag, nachdem Primelife bereits mit der Leistung begonnen hat, so ist er verpflichtet, einen angemessenen Wertersatz zu leisten.

(6) Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Ausschluss bzw. Erlöschen des Widerrufsrechts

(7) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Primelife die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

§9 Muster-Widerrufsformular (empfohlen)

Muster-Widerrufsformular

Wenn du den Vertrag widerrufen möchtest, dann fülle bitte dieses Formular aus und sende es zurück:

An:
Primelife Academy GmbH
[Adresse eintragen]
[E-Mail eintragen]

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am: ____________________________

Name des Verbrauchers: __________________

Anschrift des Verbrauchers: _____________

Datum: _________________________________

(Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier)

§10 Zugang und Nutzung der Leistungen

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit Zugriff auf die jeweils gebuchten Leistungen sowie – sofern Bestandteil des Angebots – auf digitale Inhalte und Plattformbereiche.

(2) Die Zugangsdaten (insbesondere Login-Daten) sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Zugänge oder Leistungen ganz oder teilweise Dritten zugänglich zu machen, weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen, sofern dies nicht ausdrücklich von Primelife gestattet wurde.

Account-Sharing / Weitergabe

(4) Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten an Dritte („Account-Sharing“) ist ausdrücklich untersagt.

(5) Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die vorstehenden Regelungen ist Primelife berechtigt:

den Zugang des Kunden zu sämtlichen Leistungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren

den Vertrag außerordentlich zu kündigen

sowie eine angemessene Vertragsstrafe festzusetzen

(6) Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und kann bis zu 15.000,00 EUR betragen.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

Nutzung der Inhalte

(7) Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(8) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die Dauer der Vertragslaufzeit und ausschließlich zur eigenen Nutzung im Rahmen der gebuchten Leistungen.

(9) Eine öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist unzulässig.

Verhalten innerhalb der Leistungen

(10) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen von Beratungen, Gruppenformaten, Veranstaltungen oder Plattformen ein respektvolles und angemessenes Verhalten gegenüber Primelife und anderen Teilnehmern zu gewährleisten.

(11) Störendes, unangemessenes oder rechtswidriges Verhalten kann dazu führen, dass der Kunde nach vorheriger Abmahnung von einzelnen Leistungen oder vollständig ausgeschlossen wird.

(12) Im Falle eines Ausschlusses bleibt der Vergütungsanspruch von Primelife unberührt.

Sperrung von Zugängen

(13) Primelife ist berechtigt, Zugänge des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn:

ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt

ein Missbrauch der Leistungen festgestellt wird

oder berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Nutzung bestehen

§11 Haftung

(1) Primelife haftet unbeschränkt:

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

Einfache Fahrlässigkeit

(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Primelife nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten).

(3) In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Keine Haftung für Erfolg

(4) Primelife übernimmt keine Haftung für das Erreichen bestimmter Ergebnisse.

Insbesondere wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Inanspruchnahme der Leistungen bestimmte wirtschaftliche, persönliche oder sonstige Erfolge erzielt werden.

Eigenverantwortung des Kunden

(5) Die Umsetzung der im Rahmen der Beratung besprochenen Inhalte erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden.

Primelife haftet nicht für Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden.

Haftung für Inhalte / Plattform

(6) Primelife übernimmt keine Haftung für Inhalte, die von Kunden oder Dritten innerhalb von Gruppen, Plattformen oder Veranstaltungen eingebracht werden.

Technische Verfügbarkeit

(7) Primelife haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit von digitalen Plattformen oder technischen Systemen, soweit dies außerhalb des Einflussbereichs von Primelife liegt.

§12 Datenschutz

(1) Primelife erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Primelife, die auf der Website abrufbar ist.

(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Leistungserbringung Kommunikationsdaten (z. B. E-Mail, Chatverläufe) verarbeitet werden dürfen.

(4) Sofern Beratungen, Calls oder Veranstaltungen aufgezeichnet werden, erfolgt dies ausschließlich zu internen Zwecken oder zur Qualitätssicherung. Der Kunde wird hierüber im Vorfeld informiert.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand der Sitz von Primelife.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Fassung vom 02. April 2026